Beratungsservice für Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Rudolf Köster
Aus der Praxis für die Praxis
Nachrichten aus dem Beratungsservice des DSLV-NRW
Schon aus diesem Grund habe ich erst gezögert, als Herr Weiß nach meiner Pensionierung anfragte, ob ich nicht …- Zu groß erschienen mir die Schuhe, in die ich hineinschlüpfen sollte. Zudem hatte ich – ehrlich gesagt – wenig Ambitionen, gegebenenfalls Querulanten und „faulen Säcken“ hilfreich zur Seite zu stehen, die es ja nach einer Verlautbarung eines ehemaligen Bundeskanzlers auch unter uns Sportlehrern geben soll.
Zumindest letztgenannte Bedenken haben sich als völlig unbegründet herausgestellt. So viele Schulen es im Lande gibt, so vielen unterschiedlichen Schwierigkeiten sehen sich offenbar Lehrkräfte im Fach Sport gegenüber, wenn sie ihre Vorstellung von gutem Unterricht und kollegialem Miteinander in der Sportfachschaft verwirklichen wollen. Inzwischen bin ich froh darüber, zu diesem Vorhaben manchmal einen kleinen Beitrag leisten zu können, wenn ich im Beratungsservice meine über vierzigjährigen Erfahrungen als Lehrer, Sportfachleiter sowie Schul- und Fachdezernent bei der Bezirksregierung Arnsberg weiter gebe. Dabei bin ich mir unter den heutigen Rahmenbedingungen und bei den immer weiter zunehmenden Anforderungen im Lehrerberuf inzwischen nicht mehr sicher, ob die Anfragen an den Beratungsservice nicht nur die Spitze eines Eisberges sind.
Vor diesem Hintergrund möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, einige besonders typische Beratungsvorgänge aus der Praxis auch anderen Lehrkräften in einer anonymisierten und verallgemeinernden Form zugängig zu machen. So mancher scheut vielleicht den Schritt, sich mit Unsicherheiten oder Schwierigkeiten im Berufsalltag an andere zu wenden, obwohl er mutmaßen kann, dass es nicht wenigen Kollegen ähnlich geht.
Vorab noch einige Bemerkungen, die aus meinen ersten Erfahrungen in der Beratung generell im Schulalltag hilfreich sein können:
· Auch wenn eine Angelegenheit zu tiefer persönlicher Betroffenheit oder gar „Wut im Bauch“ führt – es ist immer angezeigt, darüber nicht den Blick für die Sache selbst zu verlieren. Emotionen sind schlechte Ratgeber, das gilt auch für Auseinandersetzungen in der Schule und mit Eltern. Ich rate stets, „sine ira et studio“ zu handeln (und möglichst auch zu denken), denn nur so ist es möglich, die andere Seite und ihre Beweggründe zumindest zu verstehen. Dieser „Seitenwechsel“ ist oft unumgänglich, um selber sachgerecht und angemessen reagieren zu können.
· In nicht wenigen Fällen geben mir Anfragen Anlass zu dem Rat, Konflikte mit Schülern oder Eltern nicht allein auszutragen. Besser ist es allemal, sie mit Hilfe gemeinsam getragener Vereinbarungen innerhalb der Fachkonferenz und durch ein mit der Schulleitung abgestimmtes Vorgehen zu lösen oder auf diese Weise gar nicht erst aufkommen zu lassen.
· Immer wieder bin ich erstaunt, welche Hemmungen oft bestehen, die Beratungspflicht der Schulaufsicht zu nutzen. Vom Schulamt bis hin zum Schulministerium sollte man wissen, dass dort Fachleute aus Schule und Verwaltung nicht nur als Vorgesetzte, sondern vor allem als Dienstleister für Schule und die dort Tätigen erreichbar sind (durch schriftliche Anfragen, per Telefon oder auch im persönlichen Gespräch). Man muss sich – je nach Anliegen – sicher vielfach erst einmal an die richtige Stelle durchfragen oder um einen Termin bitten, aber diese Mühe lohnt in der Regel. Auch die Schulaufsicht ist sehr daran interessiert, dass Irritationen oder Konflikte gar nicht erst auftreten, sondern im Vorfeld geklärt wird, wie sich derartige Probleme vermeiden lassen.
· Die modernen Medien machen es möglich, vieles selbst zu recherchieren. Es ist offenbar noch recht wenig bekannt, dass man unter dem Link zum Schulministerium (www.schulministerium.nrw.de) inzwischen fast alle Fragen zumindest vorklären kann. Die schulrechtlichen Grundlagen kann man zum Beispiel mit zwei Mausklicks (erst Schulrecht und dort Grundlegende Schulgesetze) ermitteln, zudem steht auf diesen Seiten eine hilfreiche Suchmaschine zu Verfügung. Auch wenn eine Recherche im Internet zur Klärung nicht vollständig beiträgt, kann man von dieser Basis aus gezielter weiter fragen.
Abschließend sei noch auf den „Ratgeber für Sportlehrerinnen und Sportlehrer“ des DSLV-NRW verwiesen. Dort werden die Rahmenbedingungen für den Alltag im Sportunterricht und auch die Stellung der Sportlehrkräfte als Landesbedienstete systematisch anhand anschaulicher Fallbeispiele zusammengefasst. Zu konkreten Fragestellungen kann man sich eines hilfreichen Suchregisters bedienen.
Arnsberg, im April 2009
Rudolf Köster
Links zu typischen Anfragen an den Beratungsservice:
Dürfen „Sporthelfer/innen“ Gruppen auch eigenverantwortlich leiten?
Müssen Schüler zu externen Übungsstätten immer begleitet werden?
Wie ist meine Stellung im BdU (Bedarf deckender Unterricht)?
Ist der „Ratgeber“ des DSVL-NRW rein landesspezifisch konzipiert?
Was leistet der Beratungsservice des DSLV-NRW?
Häufung von Entschuldigungen – was tun?
Teilnahme am Sportunterricht mit Kopftuch?
Gibt es verbindliche Tabellen zur Überprüfung der Ausdauerfähigkeit?
Was kann ich tun, wenn ein Dienstunfall nicht anerkannt wird?
Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es für Gymnastiklehrerinnen?
Zahlt das Fach Sport im Bandbreitenmodell zwangsläufig drauf?
Was tun bei einer Schmerzensgeldforderung?
Ist bei zu geringem Etat in der Schule eine „Sportumlage“ möglich?