Laut Ankündigung des Schulministeriums soll ab dem Schuljahr 2010/11 die gymnasiale Oberstufe reformiert werden. Insbesondere wird die Kursstruktur grundlegend geändert: Das Unterrichtsangebot wird in 5 vierstündige Kurse auf „erhöhtem Anforderungsniveau“ und 7 zweistündige Kurse auf „grundlegendem Anforderungsniveau“ differenziert.
Für das Fach Sport wirkt sich die Strukturänderung wie folgt aus:
Sport bleibt wie bisher verbindliches Unterrichtsfach bis zum Abitur.
Das bislang dreistündige Grundkursfach Sport wird zweistündiges Fach. Es kann nach Aussage der Schulministerin nicht wie die anderen zweistündigen Fächer als 5. (mündliches) Fach der Abiturprüfung gewählt werden.
Das bislang fünfstündige Leistungsfach Sport wird als sog. „Neigungsfach“ vierstündig. Voraussetzung für das Angebot an der einzelnen Schule bleibt die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Es kann als 4. Fach der schriftlichen Abiturprüfung gewählt werden.
Stellungnahme
Es ist zu begrüßen, dass Sport verbindliches Unterrichtsfach bis zum Abitur bleibt; eine einst mögliche Abwahl in der Jahrgangsstufe 13.2 besteht nicht.
Nicht hinzunehmen ist die Kürzung des verbindlichen Sportkurses um ein Drittel auf 2 Wochenstunden: Ein Anachronismus in einer Zeit, in der gesundheitliche Aktionsprogramme beispielsweise gegen Fettleibigkeit und Adipositas gefordert werden. Auch ist dem schulinteressierten Bürger die Diskrepanz kaum vermittelbar, dass einerseits der für alle Schüler verbindliche Sportunterricht, der bekanntlich an schlechten äußeren Bedingungen leidet, gekürzt wird und andererseits für wenige leistungssportlich hochbegabte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der vorgesehenen „NRW-Sportschulen“ die Stundenzahl erhöht und die äußeren Bedingungen optimiert werden – so begrüßenswert die Aktion auch ist.
Wenn es dennoch bei den 2 Stunden Sport in der Woche bleiben sollte, müsste, wie früher in Richtlinien und Verwaltungsvorschriften fixiert, verbindlich festgelegt werden, dass aus Gründen der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung wenigstens zwei schulische Bewegungsreize in der Woche zu sichern sind, der Unterricht also in der Regel in Einzelstunden zu erteilen ist. Die Gestaltung des Stundenplans (Eckstunden, Stunden vor großen Pausen, Nachmittagsunterricht u.ä.) müsste dies gewährleisten. Ebenso müsste verbindlich sein, dass Sport als B e w e g u n g s f a c h grundsätzlich auf der Sportstätte unterrichtet wird.
Schlüssig lässt sich nicht begründen, dass das zweistündige Fach Sport anders als die anderen zweistündigen Fächer nicht 5. (mündliches) Fach der Abiturprüfung sein soll. Gilt doch die bildungspolitische Maxime, dass alle Unterrichtsfächer bei aller Andersartigkeit prinzipiell gleichwertig und gleichrangig sind in ihrem Beitrag zum „wissenschaftspropädeutischen Lernen als auch zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit“. Zweifelsohne ergeben sich, wie die Erfahrung lehrt, in einem Fach, das vor allem auf körperlicher Erziehung gründet und fast ausschließlich auf der Sportstätte unterrichtet wird, didaktische Probleme, den spezifischen Beitrag zum wissenschaftspropädeutischen Lernen zu leisten. Dass er leistbar ist, erweisen unter anderem die Ergebnisse des laufenden Modellversuchs „Sport als 4. Prüfungsfach der Abiturprüfung“, allerdings unter der Voraussetzung, dass besonders qualifizierte und engagierte Sportlehrkräfte unterrichten. Sollte es bei der apodiktischen Aussage der Schulministerin bleiben, dass das zweistündige Fach Sport nicht Fach der mündlichen Abiturprüfung sein könne, müssten Lösungen gefunden werden, die sich etwa an den Voraussetzungen und Bedingungen des Modellversuchs orientieren – Kompetenz und Engagement der Sportlehrkräfte, Stundenvolumen, Genehmigung durch die Fachaufsicht.
Was das vierstündige Neigungsfach Sport anlangt, ist die Kürzung um 1 Wochenstunde im Vergleich zum aktuellen Leistungskurs Sport bedauerlich, aber didaktisch gewiss aufzufangen. Im übrigen trifft die Kürzung alle derzeitigen Leistungsfächer.
Ein betrübliches Fazit
Die Erfüllung der das Fach in der Öffentlichkeit unbestritten legitimierenden Aufgabe, nämlich durch sportliche Bewegung und deren Verstehen zu lernen, „wie man mit dem Körper umgehen muss, um gesund zu bleiben“, wird zeitlich eingeschränkt, obwohl die relevanten Wissenschaften das Gegenteil fordern.
Das Fach Sport wird, weil nicht Abiturfach, gegenüber den anderen zweistündigen Fächern diskriminiert und diskreditiert.
Bildungspolitisch gefährdet das Land Nordrhein-Westfalen seinen Ruf, seit Ende der siebziger Jahre anerkannter sportpolitischer und sportdidaktischer Ideengeber in Deutschland zu sein.