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Eine im Positionspapier zum Schwimmen (siehe pdf.) in der Grundschule und im Sportausschuss NRW formulierte Forderung wird in Teilen im Vorwort der aktuellen Ausgabe „Schule NRW“ aufgegriffen. Hier wirbt die Ministerin dafür, „dass zukünftig auf dem Abgangszeugnis der Grundschule in der vierten Klasse vermerkt wird, in welchem Schuljahr die Kinder welche Schwimmabzeichen erworben haben. Dadurch wird auch die erbrachte Leistung der Kinder gewürdigt. Hat ein Kind ein Schwimmabzeichen durch ein außerschulisches Schwimmangebot erworben, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dies ebenfalls auf dem Abschlusszeugnis zu vermerken.“

Kritisch sieht der DSLV NRW den Vermerk über den Erwerb eines Schwimmabzeichens im außerschulischen Bereich, weil es keine verlässlichen Standards gibt.

BV-Positionspapier DSLV Schwimmen verabschiedet 2015-11-14 neu